Regeln für den Besuch des Waldfriedhofs Süntel
Sie können als Besucher das Gelände des Friedhofs grundsätzlich eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang betreten.
Um die Würde dieser Waldbestattungsstätte zu wahren, bitten wir Sie um die Beachtung und Einhaltung folgender Regeln:
Es ist untersagt:
- Beisetzungen zu stören
- den Waldfriedhof und die Anlage zu verunreinigen
- Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen, zu picknicken oder zu campieren, zu spielen, zu lärmen und Musikabspielgeräte zu betreiben
- offenes Feuer anzuzünden, Kerzen aufzustellen oder zu rauchen
- Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde und angeleinte Hunde
- das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis erteilt worden ist
- Abfälle aller Art abzulegen
(Auszug aus der Satzung der Stadt Hessisch Oldendorf für den Waldfriedhof Süntel)
Außerdem ist es untersagt, ohne Zustimmung des Betreibers gewerbsmäßig zu fotografieren.
Allen Besuchern, die sich an diese Regeln halten, wünschen wir einen angenehmen Aufenthalt!
Der Geschäftsführer